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   Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01 (https://dejure.org/2003,21605)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - C-240/01 (https://dejure.org/2003,21605)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - C-240/01 (https://dejure.org/2003,21605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Richtlinie 92/81/EWG - Als Heizstoff verbrauchte Mineralöle

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

    Abgaben

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    Zur näheren Begründung dieser Auffassung verweist die Kommission auf das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (9) , aus dem sich insbesondere ergebe, dass die in der Sechsten Richtlinie (10) vorgesehenen Mehrwertsteuerbefreiungen auf selbständigen Begriffen des Gemeinschaftsrechts beruhen müssen.

    9 - Stichting "Goed Wonen" (Slg. 2001, I-6831, Randnrn.

    23 - Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (Stichting "Goed Wonen", Slg. 2001, I-6831).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    20 - Urteile vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU/Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 22) und vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99 (Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnrn.

    22 - Insoweit verweise ich auch auf die Rechtsprechung, nach der "die Gemeinschaftsrechtsordnung grundsätzlich ihre Begriffe nicht in Anlehnung an eine oder mehrere nationale Rechtsordnungen definieren [will], sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist": Urteil vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (Emu Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605, Randnr. 30) zur Auslegung von Artikel 8 der Richtlinie 92/12. Eine derartige ausdrückliche Verweisung auf nationales Recht liegt in diesem Fall nicht vor.

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01
    Zu diesem Punkt verweist die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache C-348/87 (11) zu Artikel 13 der Sechsten Richtlinie, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass die Begriffe, mit denen die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Befreiungen umschrieben seien, eng auszulegen seien, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellten, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringe, der Umsatzsteuer unterliege (12) .

    11 - Stichting Uitvoering Financiële Acties (Slg. 1989, 1737).

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